Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Mit der Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 26.11.2020 besteht die Möglichkeit die Teilnahme an einem Basiskurs oder der Auffrischungsschulung, diese Weiterbildung als Ersatz für ein Modul geltend zu machen. Wichtig dabei zu beachten ist, dass mit den anderen 4 Modulen die 3 Kenntnisbereiche der Anlage 1 BKFQV abgedeckt werden.
Hier geht’s zur Terminübersicht für die Berufskraftfahrerqualifizierung bei der Fahrschule Halanke.
Ausbildung der Gefahrgutfahrer
Die Gefahrgutfahrerschulungen finden in den Räumen der Fahrschule Halanke GmbH, Raistinger Straße 53, 71083 Herrenberg statt. Unsere Gefahrgutfahrerschulungen entsprechen den jeweils aktuellen Kursplänen des DIHK und sind durch die jeweilige Industrie- und Handelskammer genehmigt. Die Ausbildung der Gefahrgutfahrer findet in Kooperation mit der Fahrschule Halanke statt.
Basiskurs
Insgesamt 20 Unterrichtseinheiten, davon ist 1 Unterrichteinheit praktische Ausbildung und eine praktische Feuerlöschausbildung enthalten. Dem Teilnehmer wird ein Fachbuch zur stoffvertiefenden Weiterbildung ausgehändigt.Alle Fahrzeugführer, die an einem "Aufbaukurs Tank" und/oder "Aufbaukurs Klasse 1" und/oder "Aufbaukurs Klasse 7" teilnehmen, müssen vorher diesen Kurs absolvieren. Im Mittelpunkt dieses Kurses stehen die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Fahrzeugführer, die diesen Kurs absolvieren müssen. Die Vermittlung von speziellen Kenntnissen für Klasse 1, 7 oder für Tanktransporte ist nicht Gegenstand dieses Kurses.
Die Prüfung durch die IHK findet im Anschluss der Ausbildung im Schulungsraum statt.
Die Schulung „Basiskurs“ müssen Fahrzeugführer von:
Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung befördern,
Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum 3 m³ nicht übersteigt oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu 1 m³ befördern,
Batterie-Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum bis zu 1 m³ absolvieren.
Ausbildungsdauer: 1x 17:30-20:45 Uhr oder 8:00-12:00 Uhr und 2x 08:00-15:15 Uhr
Auffrischungsschulung
Die „Auffrischungsschulung“ kann bereits 12 Monate vor Ablauf der Schulungsbescheinigung von allen Fahrzeugführern absolviert werden, die die Verlängerung ihrer ADR-Schulungsbescheinigung anstreben. Ziel der Auffrischungsschulung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von für den Gefahrgutfahrer relevanten Neuerungen.Ausbildungsdauer: 1x 17:30-21:00 Uhr und 1x 08:00-15:00 Uhr
Insgesamt werden 12 Unterrichtseinheiten ausgebildet, davon sind 4 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung. Dem Teilnehmer wird ein Fachbuch zur stoffvertiefenden Weiterbildung ausgehändigt.
Im Mittelpunkt dieses Kurses stehen die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Fahrzeugführer, die an diesem Kurs teilnehmen. Die Vermittlung von speziellen Kenntnissen für Klasse 1, 7 oder für Tanktransporte ist nur Gegenstand dieses Kurses, sofern auch Fahrzeugführer an diesem Kurs teilnehmen, die die Verlängerung ihrer ADR-Schulungsbescheinigung für diese Teile benötigen.
Ausbildung mit Erfolg!
Die Ausbildung der Gefahrgutfahrer findet in Kooperation mit der Fahrschule Halanke statt. Die Buchung erfolgt per Mail mit unserem
Buchungsformular an info@der-schaeberle.de oder per WhatsApp (Tel.: 0170/7741467).